Küttiger Anzeiger 2024
den. Die Einwendung hat einen Antrag sowie eine Be- gründung zu enthalten. Legitimiert zur Einwendung ist nur, wer ein eigenes, schutzwürdiges Interesse geltend machen kann. Abteilung Bau Gemeinderats-Infos Gemeindebeiträge an Vereine für die Jugendförderung Die Gemeinde Küttigen verfügt über ein vielfältiges und aktives Vereinsleben. Mit dem breit gefächerten Angebot und den Aktivitäten leisten die Vereine einen wertvollen gesellschaftlichen Beitrag. Neben dem ei- gentlichen Vereinszweck werden verschiedene weitere Aufgaben für die Allgemeinheit abgedeckt. Solche Leis- tungen und Aktionen von unseren Dorfvereinen wer- den durch die Gemeinde grundsätzlich unterstützt, da damit nicht unwesentlich zu einem aktiven Dorfge- schehen beigetragen wird. Im Frühjahr 2012 hat der Gemeinderat das Konzept «Gemeindebeiträge an Vereine zur Abgeltung von Ak- tivitäten mit gemeinnützigem Charakter» vom Herbst 2002 aktualisiert und bereinigt. Ein wichtiger Bestandteil des erwähnten Konzeptes ist die Jugendförderung, welche durch die Gemeinde un- terstützt und honoriert wird. Mit gut ausgebildeten BetreuerInnen soll die Fach- wie auch die Sozialkom- petenz gefördert und so eine möglichst hohe Qualität erreicht werden. Die Ausrichtung von Gemeindebeiträgen ist an strikte Auflagen gebunden. Aufgrund von detaillierten Ge- suchen von fünf Dorfvereinen hat der Gemeinderat die Betreuung von rund 600 Kindern und Jugendli- chen im Jahr 2024 mit einem Beitrag von gesamthaft Fr. 20'890.00 unterstützt. Baubewilligungen haben erhalten • Eichenberger Architekten GmbH, Küttigen; für Ersatz der Elektrospeicherheizung durch eine Luft-Wasser- Wärmepumpe, Parzelle Nr. 7547, Ahornweg 60 • Dario Hauri, Rombach; für Ersatz Ölheizung durch Pelletheizung, Parzelle Nr. 7939, Ober Bifangweg 4 • Kirchgemeinde Kirchberg, Rombach; für Erneuerung Fassadenbeleuchtung Kirche Kirchberg, Parzelle Nr. 7039, Auf Kirchberg Gemeinderat Küttigen Eidgenössische und Kantonale Volksabstim- mung vom 24. November 2024 1. Die Urne ist wie folgt geöffnet: Gemeindehaus Stock: Sonntag, 24. November 2024, 08.30–09.00 Uhr 2. Stellvertretung Bei der Stimmabgabe an der Urne können sich Ehe- gatten und Personen in eingetragener Partnerschaft bei gleichzeitiger Abgabe der beiden Stimmrechts- ausweise gegenseitig vertreten. Die vertretene Per- son hat ihren Stimmrechtsausweis zu unterzeich- nen, damit die Stimmabgabe gültig ist. 3. Briefliche Stimmabgabe Die briefliche Stimmabgabe kann per Post (späteste Stimmabgabe am Mittwoch vor dem Abstimmungs- sonntag) oder durch Einwurf in den Briefkasten vor dem Gemeindehauseingang erfolgen. Es muss das amtliche Antwortcouvert und das amtliche Stimm- zettelcouvert verwendet werden. Zudem muss der Stimmrechtsausweis vom Stimmberechtigten unter- zeichnet werden. Die letzte Leerung des Briefkastens beim Gemeinde- haus erfolgt am Sonntag um 9.00 Uhr. 4. Abstimmungsergebnisse Die Ergebnisse werden durch Anschlag bei der Bus- haltestelle «Dorf», beim Gemeindehaus sowie beim «Rombacherhof» bekanntgegeben. Im Internet er- fahren Sie die Resultate unter www.kuettigen.ch oder www.rombach.ch. Wahlbüro Küttigen Verkehrsbeschränkungen Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenver- kehr vom 19. Dezember 1958 und die zugehörige Ver- ordnung über die Strassensignalisation vom 5. Septem- ber 1979 werden folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt: a) Brücke Widlerstich / Pappelweg (Aarau) – «Fahrverbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder» (Signal 2.14), Parzelle Nr. 7908 b) Brücke Gysulastrasse / Pappelweg (Aarau) – «Fahrverbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder» (Signal 2.14), Parzelle Nr. 7908 Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind innert 30 Tagen seit Publikation vom 16. November bis 16. Dezember 2024 schriftlich beim Gemeinderat Kütti- gen, Neue Stockstrasse 23, 5022 Rombach, einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begrün- dung enthalten. Die Unterlagen können während der Auflagefrist bei der Abteilung Zentrale Dienste Küttigen eingesehen werden. Die Signalisationsänderungen bzw. Verkehr- sanordnungen werden erst nach erfolgter Signalisation rechtskräftig. Gemeinderat Küttigen Baumschulweg, Strassensanierung und Werkleitungen, Information zu den Bauarbeiten Die Werkleitungsarbeiten beim Baumschulweg werden termingerecht abgeschlossen. Als nächste Strassenbauarbeit steht der Fussweg «Rotherdweg – Baumschulweg» an. In diesem Zusammenhang wird auch der Fussweg «Rotherdweg – Baumschulweg» instand gestellt. Dazu muss der Fussweg ab dem 14. November 2024 für rund 2 bis 3 Wochen gesperrt werden. Bitte nutzen Sie die Umleitungen über die «Alte Stockstrasse/ Baumschulareal» oder «Stockweg/Titlisstrasse». Abteilung Bau
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