Küttiger Anzeiger 2025

Vollständigkeit umgehend nach Erhalt zu kontrol- lieren und die Zentralen Dienste (Tel. 062 839 93 20) über fehlendes Stimmmaterial zu informieren. 2. Briefliche Stimmabgabe Die briefliche Stimmabgabe ist nur gültig, wenn das amtliche Antwortcouvert und das amtliche Stimm- zettelcouvert verwendet werden. Zudem muss der Stimmrechtsausweis vom Stimmberechtigten unter- zeichnet werden. Wahlbüro Küttigen 10-Jahr-Arbeitsjubiläum von Tobias Wehrli Am 1. Mai 2015 trat Tobias Wehrli als Bauamtmitarbei- ter in den Dienst der Gemeinde Küttigen und ist seit September 2017 als stellvertretender Leiter tätig. Mit dem Wandel des Dorfes Küttigen zu einer modernen Vorortsgemeinde hat sich sein Arbeitsumfeld stetig verändert. Der Aufgabenbereich ist vielseitiger gewor- den und hat kontinuierlich zugenommen. Das Bauamt hat sich zu einem gut ausgerüsteten und funktionie- renden Dienstleistungsunternehmen entwickelt. Der Gemeinderat gratuliert Tobias Wehrli zu seinem Arbeitsjubiläum, dankt ihm für sein langjähriges En- gagement für die Gemeinde und wünscht ihm weiter- hin Befriedigung und viele Erfolgserlebnisse bei seiner Tätigkeit. Gesamterneuerungswahlen der Gemeinde- behörden für die Amtsperiode 2026/2029 Am 28. September 2025 finden die Gesamterneue- rungswahlen der Behörden und Kommissionen für die Amtsperiode 2026/2029 statt. Zu wählen sind: – 5 Mitglieder des Gemeinderates, Gemeindepräsident und Vizegemeindepräsident – 7 Mitglieder der Finanzkommission – 3 Mitglieder der Steuerkommission – 1 Ersatzmitglied der Steuerkommission – 6 Mitglieder des Wahlbüros – 2 Ersatzmitglieder des Wahlbüros Wahlvorschläge Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei den Zentralen Diensten Küttigen bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am Freitag, 15. August 2025, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Zentralen Diensten bezogen oder auf der Home- page unter www.kuettigen.ch (Online-Schalter «Zent- rale Dienste») heruntergeladen werden. Dem Wah- lvorschlag sind ein Wahlfähigkeitsausweis und eine schriftliche Wahlannahmeerklärung beizulegen. Nur die bis zu diesem Datum korrekt angemeldeten Kandidatinnen und Kandidaten können für das Infor- mationsblatt (Wahlvorschlag) berücksichtigt werden, welches zusammen mit dem Wahlzettel den Stimmbe- rechtigten zugestellt wird. V O R A N Z E I G E Eröffnung Badesaison am Samstag, 10. Mai 2025 Am Samstag, 10. Mai 2025 um 9.00 Uhr ist es wieder so weit. Unser Schwimmbad öffnet die Türen und heisst Sie herzlich willkommen. Am 11. Mai 2025 spezielles Muttertagsmenü im Badirestaurant! Anmeldungen für das Muttertagsmenü im Badirestaurant bis 10. Mai 2025 unter der Tel. 077 912 15 72. Diese Anmeldung ist jedoch keine Wählbarkeitsvoraus- setzung. Weitere Kandidaturen sind bis zum Wahltag möglich. Diese werden den Stimmberechtigten vom Wahlbüro aber nicht mehr offiziell bekannt gegeben. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Gemeinderatswahlen Für Gemeinderat, Gemeindepräsident und Vizegemein- depräsident ist im ersten Wahlgang eine stille Wahl nicht möglich. Es findet zwingend ein Urnengang statt (§ 30b GPR). Stimmen für den Gemeindepräsident und Vizegemeindepräsident sind, unabhängig vom Aus- gang der Wahl, gültig, wenn diese bei gleichzeitig statt- findender Wahl von Gemeindepräsident, Vizegemein- depräsident und Gemeinderat auf demselbenWahlzettel auch die Stimme als Mitglied des Gemeinderates erhal- ten haben (§ 27a Abs. 2 GPR). Stille Wahlen Sind für die Finanzkommission, Steuerkommission und deren Ersatzmitglied sowie für die Mitglieder des Wahlbüros und deren Ersatzmitglieder weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist mit der Publikati- on der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzu- setzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Übertrifft die Anzahl Nachmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Be- hörde beziehungsweise vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergeben- de Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen (§ 30 a GPR). Unentgeltliche Rechtsauskunft Für die Gemeinden Küttigen, Biberstein und Densbüren durch Herrn lic. iur. André Gräni, Rechtsanwalt und Notar, Aarau Ort und Lokal: Gemeindehaus Küttigen Sitzungszimmer 2.05 (2. Stock) Sprechstunde: 19.00 bis 20.00 Uhr Datum: Dienstag, 6. Mai 2025 Zentrale Dienste Küttigen

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