Küttiger Anzeiger 2025
Grund Dritter nicht durch ihre Tiere verunreinigt wird. Sie sind verpflichtet, den Kot ihrer Tiere einzusammeln und zweckmässig zu entsorgen. Wer diese Pflicht miss- achtet, muss mit einer Anzeige oder Ordnungsbusse rechnen. Dies gilt für Pferde- wie auch für Hundebesitzer. Der Hundekot kann in den zahlreich bereitgestellten Robidog-Behältern deponiert und entsorgt werden. Plas- tiksäcke für das Aufnehmen des Hundekots befinden sich bei den genannten Behältern oder können gratis bei den Zentralen Diensten bezogen werden. Hundekot in Gras oder Heu gefährden die Gesundheit von Vieh und Mensch und haben Einfluss auf die Milch- qualität. Verlorene Hundespielgeräte, weggeworfene Äste und Steine können zudemMaschinen beschädigen und Unfälle bewirken. Die Bevölkerung wird aufgerufen, auf die Sauberhal- tung der Wiesen zu achten. Bäume, Sträucher und Hecken zurück- schneiden Aufforderung an die Anstösser von Strassen, Wegen und Trottoirs Die Anstösser an Strassen, Wegen und Trottoirs werden hiermit aufgefordert, das Zurückschneiden der Äste, Grünhecken, Sträucher usw. bis Ende Juli 2025 auf die vorgeschriebenen Abmessungen (siehe Skizze Licht- raumprofil) auszuführen. Gemäss dem Gesetz über den Bau und Unterhalt der Strassen ist das Strassengebiet über Trottoirs, Rad- und Fusswege bis auf eine Höhe von 2.50m und über der Fahrbahn bis auf eine Höhe von 4.50m freizuhalten. Wenn die öffentliche Beleuchtung beeinträchtigt wird, sind die überhängenden Äste bis auf Lampenhöhe zu- rückzuschneiden. Hecken, Sträucher, Äste und Anpflan- zungen müssen seitlich mindestens 0.50m Abstand vom Fahrbahnrand haben. An Kreuzungen, Einmündungen und Kurven dürfen Sträucher und andere Bepflanzun- gen die Übersicht nicht beeinträchtigen. Die Maximal- höhe im Sichtbereich beträgt 0.60m. Nach diesem Zeit- punkt können die zuständigen Gemeindeorgane aufgrund der erwähnten Gesetzesbestimmungen die notwendigen Schritte unternehmen, um die nicht erle- digten Arbeiten auf Kosten der Pflichtigen (Ersatzvor- nahme) ausführen zu lassen. Die Gemeinde dankt der Bevölkerung für die Mithilfe. üng 93 13 2025 eilung Mai 2025 und Hecken zurückschneiden Anstösser von Strassen, Weg und Trottoirs sen, Wegen und Trottoirs werde hiermit aufgefordert, das Zurück- ünhecken, Sträucher usw. bis Ende Juli 2025 auf die vorgeschriebe- he Skizze Lichtraumprofil) auszuführen. ber den Ba und Unterhalt d r Strassen ist da Strassengebiet über swege bis auf eine Höhe von 2.50 m und über der Fahrbahn bis auf reizuhalten. Wenn die öffentliche Beleuchtung beeinträchtigt wird, n Äste bis auf La penhöhe zurückzuschneiden. Hecken, Sträucher, n müssen seitlich mi d stens 0.50 m Abstand vom Fahrbahnrand ha- nmündungen und Kurv n dürfen Sträucher und andere Bepflanzungen inträchtigen. Die Maximalhöhe im Sichtbereich beträgt 0.60 m. Nach en die zuständigen Gemeindeorgane aufgrund der erwähnten Geset- notwendigen Schritte unternehmen, um die nicht erledigten Arbeiten gen (Ersatzvornahme) ausführen zu lassen. Die Gemeinde dankt der hilfe. r Anzeiger Unentgeltliche Rechtsauskunft Für die Gemeinden Küttigen, Biberstein und Densbüren durch Herrn lic. iur. André Gräni, Rechtsanwalt und Notar, Aarau Ort und Lokal: Gemeindehaus Küttigen Sitzungszimmer 2.05 (2. Stock) Sprechstunde: 19.00 bis 20.00 Uhr Datum: Dienstag, 3. Juni 2025 Zentrale Dienste Küttigen Einladung Die Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversamm- lungen finden am kommenden Mittwoch, 4. Juni, in der Mehrzweckhalle Dorf statt. Die Versammlung der Ortsbürger beginnt um 19.00 Uhr, diejenige der Einwohner um 19.30 Uhr. Nach den Versammlungen sind die Anwesenden zu einem Apéro eingeladen. Der Gemeinderat freut sich auf eine hohe Beteiligung.
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