Küttiger Anzeiger 2025
Diese Anmeldung ist jedoch keine Wählbarkeitsvoraus- setzung. Weitere Kandidaturen sind bis zum Wahltag möglich. Diese werden den Stimmberechtigten vom Wahlbüro aber nicht mehr offiziell bekannt gegeben. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Gemeinderatswahlen Für Gemeinderat, Gemeindepräsident und Vizegemein- depräsident ist im ersten Wahlgang eine stille Wahl nicht möglich. Es findet zwingend ein Urnengang statt (§ 30b GPR). Stimmen für den Gemeindepräsident und Vizegemeindepräsident sind, unabhängig vom Aus- gang der Wahl, gültig, wenn diese bei gleichzeitig stattfindender Wahl von Gemeindepräsident, Vizege- meindepräsident und Gemeinderat auf demselben Wahlzettel auch die Stimme als Mitglied des Gemein- derates erhalten haben (§ 27a Abs. 2 GPR). Stille Wahlen Sind für die Finanzkommission, Steuerkommission und deren Ersatzmitglied sowie für die Mitglieder des Wahlbüros und deren Ersatzmitglieder weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind, ist mit der Publikati- on der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzu- setzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Übertrifft die Anzahl Nachmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Be- hörde beziehungsweise vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergeben- de Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen (§ 30 a GPR). Silber für Lenia Grimm an der Jugendeuropa- meisterschaft im Orientierungslauf Herzliche Gratulation! Der Gemeinderat gratuliert Lenia Grimm herzlich zu ih- rer hervorragenden Leistung an den Jugendeuropa- meisterschaften im Orientierungslauf, die vom 17. bis 20. Juli 2025 im tschechischen Brno (Brünn) stattfand. Lenia Grimm hat die Schweiz und insbesondere unsere Gemeinde mit grossem Engagement vertreten und sich in einem internationalen Teilnehmerfeld die Silberme- daille gesichert. Diese beeindruckende Leistung erfüllt uns mit Stolz und verdient höchste Anerkennung. Im Namen der Bevölkerung gratuliert der Gemeinderat herzlich zu dieser herausragenden Leistung. Reduzierter Schalterdienst während der Sommerferien Die Gemeindeverwaltung reduziert ihre Schalteröff- nungszeiten vom 7. Juli bis 10. August. Gerne sind wir jeweils am Vormittag von 8.00–11.30 Uhr für Sie da. Am Nachmittag bleiben die Schalter geschlossen. Ter- mine ausserhalb der ordentlichen Öffnungszeiten sind nach vorgängiger telefonischer Vereinbarungen mög- lich. Wir danken für das Verständnis und wünschen Ihnen eine sonnenreiche und erholsame Sommerferienzeit. Gemeindeverwaltung Gemeinsames Mittagessen für Senior:innen am Mittwoch, 6. August 2025 um 12.00 Uhr, im Hotel Restaurant Ascott, Rombach Tagesmenü CHF 15.– exkl. Getränke Anmeldung bis am Montag, 4. August 2025 Tel. 062 835 60 10, info@hotel-ascott Wir freuen uns, Sie jeweils am 1. Mittwoch im Monat begrüssen zu dürfen. Ursula Hürzeler, Fachstelle Alter und das Ascott Team Vorburger – Ihr Partner für Gebäudetechnik HEIZUNG LÜFTUNG KLIMA SANITÄR PLANUNG HEISSER SERVICE KÜHLE KÖPFE Kurt Vorburger AG Hauptstrasse 15 5032 Aarau Rohr T 062 834 33 33 vorburgerag.ch
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