Küttiger Anzeiger 2025

den. Die Einwendung hat einen Antrag sowie eine Be- gründung zu enthalten. Legitimiert zur Einwendung ist nur, wer ein eigenes, schutzwürdiges Interesse geltend machen kann. Abteilung Bau Gemeinde Küttigen, Folgekosten genehmig- ter Ersatzbauten prägen das Budget 2026 Das vorliegende Budget basiert auf einem um 5 Prozent- punkte erhöhten Steuerfuss von neu 105%. Angesichts der Finanzierung bereits von der Gemeindeversamm- lung genehmigter Ersatzbauten insbesondere für die Bil- dungsinfrastruktur ist diese angekündigte und notwen- dige Massnahme Tatsache geworden. Das Budget 2026 sieht einen Ertragsüberschuss von 194'700 Franken vor. Im Rahmen einer nachhaltigen Finanzpolitik wurde ein höheres Plus angestrebt mit dem Ziel, einen möglichst hohen Selbstfinanzierungsanteil zur Finanzierung der Investitionen zu erreichen. Der Aufwärtstrend bei den gebundenen Ausgaben belastet den kommunalen Fi- nanzhaushalt zusätzlich. Einwohnergemeinde Erfolgsrechnung Die weiterhin positive Entwicklung der Einkommens- und Vermögenssteuern und das vom Kant. Steueramt prognostizierte Wachstum ermöglicht eine angemessene Anpassung des Steuerertrages. Der mit der beantragten Steuerfusserhöhung verbundene Mehrertrag beträgt 1.1 Mio. Franken. Auch bei den Quellensteuern zeichnet sich ein Wachstum ab. Die Steuergesetzrevision bewirkt Steuerausfälle beim Steuerertrag juristischer Personen. Dennoch erlaubt die positive Entwicklung des Ertrages aus Gewinn- und Kapitalsteuern eine Erhöhung. Die Son- dersteuern unterliegen grossen Schwankungen. Auf- grund zweier nachweislichen ausserordentlichen Veran- lagungen wurde der mutmassliche Steuerertrag der Erbschafts- und Schenkungssteuern entsprechend er- höht. Insgesamt wird ein Steuerertrag in der Höhe von 25.5 Mio. Franken erwartet. Prägend für das vorliegende Budget sind einerseits an- fallende Folgekosten (Personal-, Kapital- und Betriebs- kosten) genehmigter Investitionsprojekte, die Stärkung personeller Ressourcen für die Aufgabenerfüllung für den Werkhof, der Unterhalt der Schulliegenschaften so- wie für die Informatik und andererseits die kontinuierli- che Zunahme durch gesetzliche Vorgaben gebundener Ausgaben insbesondere für die Bildung und das Gesund- heitswesen. Ausserdem hat die Gemeinde Küttigen eine höhere Beitragszahlung für den Finanzausgleich zu ent- richten, was hauptsächlich auf die unterdurchschnittli- che Sozialhilfequote zurückzuführen ist. Investitionsrechnung Die Investitionsrechnung sieht sehr hohe Investitionen von 13.4 Mio. Franken vor. Davon werden 9.7 Millionen Franken für die Schulliegen- schaften investiert. Die aus der Erfolgsrechnung erzielte mutmassliche Selbstfinanzierung wird auf 2.8 Millionen Franken beziffert. Der daraus resultierende Finanzie- rungsfehlbetrag von 10.6 Millionen Franken wird zu ei- ner Neuverschuldung führen. Wasserwerk (Gemeindebetrieb) Die Betriebsrechnung weist einen Ertragsüberschuss von 325'400 Franken aus. Die Investitionsrechnung sieht Net- toinvestitionen von 2.4 Mio. Franken vor. Die budgetier- te Selbstfinanzierung beläuft sich auf 522'900 Franken. Mit einem Selbstfinanzierungsgrad von 22% resultiert ein Finanzierungsfehlbetrag von 1.9 Mio. Franken. Abwasserbeseitigung (Gemeindebetrieb) Die Erfolgsrechnung sieht einen Aufwandüberschuss von 131'200 Franken vor. In der Investitionsrechnung sind Nettoinvestitionen von 406'000 Franken vorgesehen. Die mutmassliche Selbstfinanzierung von 8'800 Franken ist für die Finanzierung der Investitionen nicht ausreichend. In der Folge resultiert ein Finanzierungsfehlbetrag von 397'200 Franken, der mit dem vorhandenen Vermögen gedeckt werden kann. Abfallwirtschaft (Gemeindebetrieb) Die Erfolgsrechnung des Eigenwirtschaftsbetriebes Ab- fallwirtschaft weist bei einem Umsatz von 771'000 Fran- ken einen Ertragsüberschuss von 21'300 Franken aus. Kumuliert mit den Abschreibungen von 6'900 Franken beträgt die Selbstfinanzierung 28'200 Franken. Es sind keine Investitionen geplant. Ortsbürgergemeinde Das Budget der Ortsbürgergemeinde exklusive Forstwirt- schaft sieht einen Ertragsüberschuss von Fr. 14'430.00 vor. Das Budget des Forstbetriebes Jura weist einen Ertrags- überschussanteil von Fr. 91'200.00 aus. Es resultiert eine Einlage in den Waldfonds von mutmasslich Fr. 64'100.00. Gemeinsames Mittagessen für Senior:innen am Mittwoch, 5. November 2025 um 12.00 Uhr, im Ho- tel Restaurant Ascott, Rombach. Tagesmenü CHF 15.– exkl. Getränke. Anmeldung bis am Montag 3. November 2025 Tel. 062 835 60 10, info@hotel-ascott.ch. Wir freuen uns, Sie jeweils am 1. Mittwoch im Monat begrüssen zu dürfen. Ursula Hürzeler, Fachstelle Alter und das Ascott-Team Hopp-La, Generationen in Bewegung im November Bewegen Sie sich gerne im Freien und freuen sich am Umgang mit Kindern? In der generationenverbinden- den Bewegungsstunde wird zusammen geturnt und gelacht. Wer: Menschen über 60 Jahre, mit oder ohne Enkel Was: generationenverbindendes Bewegungsangebot Wozu: für mehr Beweglichkeit und Gleichgewicht Wann: Montag, 3. November 2025, 15.20 – 16.10 Uhr Freitag, 14. November 2025, 10.15 – 11.05 Uhr Montag, 24. November 2025, 15.20–16.10 Uhr Wo: Schulhausareal Küttigen Dorf Infos: silviabalimann@hotmail.com Kommen Sie vorbei, machen Sie mit und lassen Sie sich begeistern!

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