Küttiger Anzeiger 2025

restlichen Zeiten, an Wochenenden und Feiertagen kann aufs Band gesprochen werden, welches wir täglich mehr- mals abhören. Sprechstunde: Do, 14.00 bis 16.00 Uhr, auf der Geschäftsstelle. STV Küttigen, Frauen Schnupperturnen für Frauen 55+ jederzeit und unver- bindlich möglich. Wir freuen uns auf dich! Unsere nächs- te Turnstunde: Di, 7. Januar, 20.00 Uhr, neue Turnhalle Stock, 50+ und 70+. Amtliche Publikationen der Gemeinde Küttigen Bekanntmachung Bauherr Weiss Martin, Ober Bifangweg 9d, 5022 Rombach Bauobjekt Pergola-Markise auf Terrasse Bauplatz Parzelle Nr. 7937, Ober Bifangweg 9d, 5022 Rombach Auflagefrist: vom 6. Januar 2025 bis 4. Februar 2025 Einwendungen: Gegen Baugesuche kann innert der Auf- lagefrist beim Gemeinderat Einwendung erhoben wer- den. Die Einwendung hat einen Antrag sowie eine Be- gründung zu enthalten. Legitimiert zur Einwendung ist nur, wer ein eigenes, schutzwürdiges Interesse geltend machen kann. Abteilung Bau Teiländerung Kulturlandplan Tongrube Galmet; Mitwirkung Parallel zum kantonalen Vorprüfungsverfahren wird ge- stützt auf § 3 des kantonalen Baugesetzes das Mitwir- kungsverfahren durchgeführt. Die Entwürfe und Erläuterungen liegen vom 6. Januar bis 4. Februar 2025 auf der Abteilung Bau im 1. Stock des Gemeindehaues auf und können während den of- fiziellen Büroöffnungszeiten eingesehen werden. Die Unterlagen können während der Auflage auch un- ter www.kuettigen.ch/aktuelles/Mitwirkung Teiländerung KLP Tongrube Galmet eingesehen bzw. heruntergeladen werden. Bemerkungen und Vorschläge zu den Entwürfen kön- nen im Mitwirkungsverfahren von jedermann innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat Kütti- gen, Neue Stockstrasse 23, 5022 Rombach, eingereicht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich beim Mitwir- kungsverfahren noch nicht um das eigentliche Auflage- verfahren mit Einwendungsmöglichkeit gemäss § 24 BauG handelt. Dieses Verfahren wird zu einem späte- ren Zeitpunkt im Anschluss an die Vorprüfung des Er- schliessungsplanes durch das Departement Bau, Verkehr und Umwelt erfolgen. Küttigen, 3. Januar 2025 Gemeinderat Küttigen An die Zu- und Wegzüger/innen von Küttigen-Rombach Meldevorschriften Ein Zuzug, Wegzug oder eine Adressänderung von Schweizer/innen und Ausländer/innen ist meldepflichtig. Nach dem kantonalen Register- und Meldegesetz haben sich Einwohnerinnen und Einwohner bei den Zentralen Diensten innerhalb von 14 Tagen zu melden. Einen Grossteil dieser Meldepflichten können Sie auch elektronisch unter folgendem Link vornehmen: www.eumzug.swiss Bei Fragen oder Unklarheiten dürfen Sie gerne die Zentralen Dienste Küttigen kontaktieren: 062 839 93 20 oder zentraledienste@kuettigen.ch Zentrale Dienste Küttigen Nicole Lenzi Therapeutin EFA Hauptstrasse 11 5024 Küttigen 062 897 49 09 079 296 53 26 info@silenzi.ch www.silenzi.ch Nicole Lenzi / Komplementär-Therapeutin Telefon 079 296 53 26 www.silenzi.ch – Craniosacral-Therapie «Cranio Suisse» – Manuelle Lymphdrainage – Fussreflexzonenmassage – Transformations-Therapie /Coaching

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