Küttiger Anzeiger 2025
den. Die Einwendung hat einen Antrag sowie eine Be- gründung zu enthalten. Legitimiert zur Einwendung ist nur, wer ein eigenes, schutzwürdiges Interesse geltend machen kann. Abteilung Bau Gemeinderats-Infos Demission und Neuwahl Bauchef Jugendfestkommission Herr Didier Blétry hat per Ende 2024 seinen Rücktritt als Mitglied und Bauchef der Jugendfestkommission be- kannt gegeben. Der Gemeinderat dankt Herrn Blétry für die geleisteten langjährigen Dienste. Herr Luca Nadler, Stellvertreter Leiter Hauswartung Schulanlage Dorf, wurde für den Rest der laufenden Amtsperiode 2022/2025 als Mitglied und Bauchef der Jugendfestkommission gewählt. Hundetaxe 2025 Wieder ist ein Jahr vergangen und die Erhebung der Hundetaxe sowie die Nachführung der Hundekontrolle stehen an. Die Rechnungen werden Mitte Mai verschickt. Hundetaxe beträgt Fr. 120.00 und ist innert 30 Tagen zu begleichen. Bitte teilen Sie Änderungen (Halterwechsel, Tod des Hundes usw.) umgehend der Abteilung Zentrale Dienste unter 062 839 93 20 oder zentraledienste@kuettigen.ch mit. Baubewilligungen haben erhalten • Benkler Sandra, Suhr; für Projektergänzung: Einbau Kaminzug, Parzelle Nr. 7260, Stockweg 18 • Schneider Philipp, Küttigen; für Aufdach-Photovol- taikanlage, Parzelle Nr. 3214, Hegimattstrasse 24 • Wehrli Waldemar, Küttigen; für Dachsanierung, Parzelle Nr. 6659, Gräbacherweg 3 • Hächler Andreas und Hächler-Schibler Ruth, Küttigen; für Photovoltaikanlage, Parzelle Nr. 4858, Oberdorf- strasse 15 • Rombach Immobilien AG, Laufenburg; für neue Si- cherwasserableitung Baumschulareal Teil Ost, Parzel- len Nrn. 9372, 7896, 7382, 8020, 7303, 8558, 7304, 8440 und 7870, Baumschulareal • Sunrise GmbH, Glattpark; für nachträgliche ordent- liche Bewilligung für den Betrieb eines Korrektur- faktors (ohne Änderungen an der Mobilfunkanlage), Parzelle Nr. 3877, Benkenstrasse 39 Gemeinderat Küttigen Hundehaltung in Wald und Flur Im Zusammenhang mit einer korrekten Hundehaltung werden folgende Verhaltensregeln in Erinnerung geru- fen: Das freie Laufenlassen von Hunden über Wiesen und Ackerbaukulturen ist jeweils in der Zeit vom 1. April bis zum 31. Oktober untersagt. Das Versäubern auf land- wirtschaftlich genutztem Wies- und Ackerland oder auf öffentlichen Plätzen und Anlagen ist überdies während des ganzen Jahres verboten. Der kundige und umsich- tige Hundehalter sorgt dafür, dass jeglicher Kot seines Vierbeiners aufgenommen und ordnungsgemäss ent- sorgt wird. Dazu stehen zahlreiche Robidog-Behälter zur Verfügung. Gemäss der kantonalen Jagdverordnung sind Hunde im Wald und am Waldrand vom 1. April bis zum 31. Juli konsequent an der Leine zu führen. Während dieser Trag-, Setz- und Aufzuchtzeit von vielen wildlebenden Tieren sollte auf ihre Bedürfnisse besonders Rücksicht genommen werden. Gemäss dem kommunalen Polizei- reglement ist es generell verboten, Hunde unbeaufsich- tigt laufen zu lassen. Im Bereich von verkehrsreichen Strassen und öffentlichen Plätzen gilt die Leinenpflicht das ganze Jahr. Jedem verantwortungsbewussten Hun- dehalter sollte es eine Gewissenssache sein, den/die Vierbeiner beim täglichen Ausführen unter direkter Aufsicht, Kontrolle und Appell zu halten. Die Hundehalter werden aufgerufen, sich im Interesse der Bevölkerung und der Landwirtschaft an die Vor- schriften zu halten. Gleichzeitig dankt der Gemeinde- rat den vielen Hundebesitzern, welche die vorgenann- ten Regeln vorbildlich beachten. Hundehaltung in Wald und Flur Im Zusammenhang mit einer korrekten Hundehaltung werden Erinn rung geruf : Das freie Laufenlassen von Hunden über Wiesen und Ackerba vom 01. April bis zum 31. Oktober untersagt. Das Versäubern te Wies- und Ackerland od auf öffentlichen Plätzen und An des ganzen Jahres verboten. Der kundige und umsichtige Hun licher Kot seines Vierbeiners aufgenommen und ordnungsgem h n zahlreiche Robidog-Behälter zur Verfügung. Gemäss der kantonalen Jagdverordnung sind Hunde im Wald r l bis zum 31. Juli konsequ nt an der Leine zu fü ren. Währe zuchtzeit von vi len wildlebenden Tier n sollte auf ihre Bedür nommen werden. Gemäss dem kommunalen Polizeireglemen Hund unbeaufsichtigt laufen zu lassen. Im Be ich von verke fentlichen Plätzen gilt die L inenpflicht das ganze Jahr. Jedem Hundehalter sollte es eine Gewissenssache sein, den/die Vier ren unter direkter Aufsicht, Kontrolle und Appell zu halten. Die Hundehalter werden aufgerufen, sich im Interesse der Bev schaft an die Vorschriften zu halten. Gleichzeitig dankt der Ge sitzern, welche die vorgenannten Regeln vorbildlich beachten Verteiler: - Küttiger Anzeiger Gemeinde Küttigen Wir suchen für das Hauswartteam Schulanlage Stock per 1. August 2025 oder nach Vereinba- rung eine/n Mitarbeiter:in Reinigung Schulanlage Stock und Garderobengebäude Sportanlage Ritzer (60%) Alles weitere Wissenswerte über diese Stellenausschreibung erfahren Sie unter www.kuettigen.ch. Für telefonische Auskünfte stehen Francesco Brescancin, Hauswart Teamleiter SA Stock (079 657 90 63), und Pius Lang, Leiter Abteilung Bau (062 839 93 11), gerne zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihr Interesse. Gemeinderat Küttigen
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