Küttiger Anzeiger 2025

Auflagefrist: vom 7. April 2025 bis 6. Mai 2025 Einwendungen: Gegen Baugesuche kann innert der Auf- lagefrist beim Gemeinderat Einwendung erhoben wer- den. Die Einwendung hat einen Antrag sowie eine Be- gründung zu enthalten. Legitimiert zur Einwendung ist nur, wer ein eigenes, schutzwürdiges Interesse geltend machen kann. Abteilung Bau Gemeinderats-Infos Gesamterneuerungswahlen Amtsperiode 2026/29 Der Gemeinderat möchte die Gesamterneuerungswah- len der Mitglieder der gemeinderätlichen Kommissio- nen und der nebenamtlichen Funktionäre für die kom- mende Amtsperiode 2026/2029 rechtzeitig in die Wege leiten. Allfällige Demissionen sind dem Gemeinderat bis Ende Mai 2025 schriftlich bekannt zu geben. Baubewilligungen haben erhalten • Swisscom (Schweiz) AG, Urdorf; für Grabarbeiten, Parzelle Nr. 8888, Solzertweg • Merino Collado Gugger Martha und Gugger Rolf, Küttigen; für Balkonanbau an Wohnbereich und Frontverglasung, Parzelle Nr. 7505, Ahornweg 43 Sportanlage Ritzer Infolge der Sanierungsarbeiten der Deponie Ritzer steht dem Fussballverein Küttigen für längere Zeit für den Trainings- und Spielbetrieb lediglich das Kunstrasen- spielfeld zur Verfügung. Dies hat zur Folge, dass die Einhaltung der bewilligten Betriebszeiten im Frühling und im Herbst phasenweise an ihre Grenzen stösst. Aufgrund des dicht gedrängten Terminplans des Spiel- betriebs hat der Gemeinderat an folgende Daten die ausnahmsweise Nutzung der Anlage bis längstens 22.30 Uhr bewilligt: – 5. April, 26. April, 3. Mai und 17. Mai Der Anwohnerschaft wird für das Verständnis gedankt. Gemeinderat Küttigen Hundehaltung in Wald und Flur Im Zusammenhang mit einer korrekten Hundehaltung werden folgende Verhaltensregeln in Erinnerung ge- rufen: Das freie Laufenlassen von Hunden über Wiesen und Ackerbaukulturen ist jeweils in der Zeit vom 1. April bis zum 31. Oktober untersagt. Das Versäubern auf land- wirtschaftlich genutztem Wies- und Ackerland oder auf öffentlichen Plätzen und Anlagen ist überdies während des ganzen Jahres verboten. Der kundige und umsich- tige Hundehalter sorgt dafür, dass jeglicher Kot seines Vierbeiners aufgenommen und ordnungsgemäss ent- sorgt wird. Dazu stehen zahlreiche Robidog-Behälter zur Verfügung. Gemäss der kantonalen Jagdverordnung sind Hunde im Wald und am Waldrand vom 1. April bis zum 31. Juli konsequent an der Leine zu führen. Während dieser Trag-, Setz- und Aufzuchtzeit von vielen wildlebenden Tieren sollte auf ihre Bedürfnisse besonders Rücksicht genommen werden. Gemäss dem kommunalen Polizei- reglement ist es generell verboten, Hunde unbeauf- sichtigt laufen zu lassen. Im Bereich von verkehrsreichen Strassen und öffentlichen Plätzen gilt die Leinenpflicht das ganze Jahr. Jedem verantwortungsbewussten Hun- dehalter sollte es eine Gewissenssache sein, den/die Vierbeiner beim täglichen Ausführen unter direkter Aufsicht, Kontrolle und Appell zu halten. Die Hundehalter werden aufgerufen, sich im Interesse der Bevölkerung und der Landwirtschaft an die Vor- schriften zu halten. Gleichzeitig dankt der Gemeinderat den vielen Hundebesitzern, welche die vorgenannten Regeln vorbildlich beachten. des ganzen Jahres verboten. Der kundige und umsichtig licher Kot seines Vierbeiners aufgenommen und ordnung hen zahlreiche Robidog-Behälter zur Verfügung. Gemäss der kantonalen Jagdverordnung sind Hunde im ril bis zum 31. Juli konsequent an der Lei e zu führen. W zuchtzeit von vielen wildlebenden Tieren sollte auf ihre B nommen werden. Gemäss dem kommunalen Polizeiregle Hunde unbeauf ichtigt laufen zu lass n. Im Ber ich von fentlichen Plätzen gilt die Leinenpflicht das ganze Jahr. J Hundehalter sollte es eine Gewissenssache sein, den/die ren unter direkter Aufsicht, Kontrolle und Appell zu halten Die Hu de l r werden aufgerufen, sich im Interesse de schaft an die Vorschriften zu halten. Gleichzeitig dankt d sitzern, welche die vorgenannten Regeln vorbildlich beac Verteiler: - Küttiger Anzeiger Erfreuliches Rechnungsergebnis 2024 für die Gemeinde Küttigen Mit einem Ertragsüberschuss von 1.3 Mio. Franken prä- sentiert die Einwohnergemeinde exklusive der Spezial- finanzierungen ein erfreuliches Ergebnis. Das Budget sah einen Aufwandüberschuss von 166'400 Franken vor. Ausschlaggebend war der Steuerabschluss mit we- sentlich höheren Nachträgen aus Vorjahren. Mit einem Rekordergebnis haben einmalig hohe Gewinn- und Ka- pitalsteuern juristischer Personen und höhere Erb- schafts- und Schenkungssteuern zum guten Ergebnis beigetragen. Die hohen Investitionen insbesondere in die Bildungsinfrastruktur konnten erfreulicherweise mit den vorhandenen liquiden Mitteln finanziert wer- den. Mit der Finanzierung der überdurchschnittlichen Investitionen wurde das Nettovermögen allerdings vollumfänglich verwendet und es resultiert neu eine Nettoschuld der Einwohnergemeinde ohne Spezialfi- nanzierungen von 203'471 Franken. Dies entspricht der Prognose des im November 2024 publizierten Aufga- ben- und Finanzplanes. Erfolgsrechnung Der Personalaufwand ist mit 6 Mio. Franken im Ver- gleich zum Budget um 1.2 % höher ausgefallen. Beim Sach- und übrigen Betriebsaufwand wird gegenüber dem Budget ein Minderaufwand ausgewiesen. Dies entspricht einer Abnahme von 4.8 % und ist hauptsäch- lich auf den verminderten Aufwand für den Strassen- unterhalt zurückzuführen. Insgesamt beträgt der Sach- und übrige Betriebsaufwand 3.7 Mio. Franken. Die planmässigen Abschreibungen belaufen sich auf 2.1 Mio. und stimmen mit dem Budget überein. Infolge Sistie- rung und Projektänderungen sind ausserplanmässige Abschreibungen von 91'165 Franken zusätzlich erfolgs- wirksam gebucht worden. Verursacht durch kontinuier-

RkJQdWJsaXNoZXIy NDA1MTU=